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08. Januar 2025
RheinEnergie
Wichtige Informationen
unser Produktpartner RheinEnergie möchte Sie über eine wichtige Änderung informieren: Aufgrund einer Datenschutzklage zum Versand personenbezogener Daten per E-Mail wird der bisherige Prozess angepasst.
Bisher haben Kunden ihre Unterlagen als PDF-Anhang in einer E-Mail erhalten. Ab sofort müssen sich Kunden über einen Registrierungslink im OnlineService von RheinEnergie anmelden. Im OnlineService stehen alle Kundenunterlagen jederzeit zum Abruf bereit.
Zusätzliche Funktionen im OnlineService:
- Anpassung von Abschlägen
- Änderung von Bankdaten
- Erfassung von Zählerständen
- uvm.
17. Dezember 2024
wir haben wichtige Informationen bezüglich kurzfristigen Lieferantenwechsel für Sie!
Wenn bei einem bereits gekündigten Vertrag der gewünschte Lieferbeginn nicht weit genug in der Zukunft liegt und dieser aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Wechselfristen von mind. 4 Wochen im Voraus nicht eingehalten werden kann, geben Sie den Auftrag wie folgt ein:
Sie wählen „schnellstmögliches Lieferdatum“ aus und geben kein Kündigungsdatum an! Der Wechsel wird demnach zum nächstmöglichen Termin erfolgen.
Sie können die Kündigungsbestätigung (für evtl. Nachbearbeitung) gerne zusammen mit dem Vertragsunterlagen an unser Backoffice senden.
11. Dezember 2024
Wichtige Informationen
bei unserem Produktpartner E.ON kommt es aktuell häufig zu Auftragsstornierungen, weil Unterschriften nicht akzeptiert werden.
Um das zu vermeiden, wurde die Prüfung der Unterschriften verschärft, wodurch fehlerhafte Unterschriften vorab korrigiert werden können, sodass Aufträge nicht abgelehnt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften gut leserlich sind und den vollständigen Vor- und Nachnamen enthalten – auch wenn diese nicht exakt mit der Unterschrift auf dem Personalausweis übereinstimmen.
Wir bitten Sie, dies zu beachten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermarktung der Produkte von E.ON.
25. November 2024
romedia
Einführung der Reisegewerbekarte für D2D-Vertriebspartner
Liebe Vertriebspartner,
unangemeldete Haustürbesuche stehen seit Langem im Fokus der Verbraucherschützer. Um den Direktvertrieb vor neuen potenziellen gesetzlichen Vorgaben zu schützen, wird im kommenden Jahr die Verwendung einer Reisegewerbekarte im D2D-Vertrieb verpflichtend eingeführt.
Das deutsche Gewerberecht unterscheidet im Direktvertrieb zwischen „stehendem Geschäft“ und „Reisegewerbe“:
- stehendes Geschäft: Selbstständige Tätigkeit mit einer festen Betriebsstätte oder Geschäftstätigkeit, die an einem festen Ort ausgeübt wird. Hierfür ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
- Reisegewerbe: D2D-Vertrieb ohne vorherige Terminvereinbarung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Für diese Tätigkeit ist eine behördliche Genehmigung in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich.
Informationen zur Reisegewerbekarte:
Um im Reisegewerbe (D2D-Geschäft) tätig sein zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Diese Karte muss vom Gewerbebetreibenden während der Ausübung des Gewerbes immer mitgeführt werden. Haustürgeschäfte ohne eine gültige Reisegewerbekarte gelten als Ordnungswidrigkeit und können eine Geldbuße nach sich ziehen.
Bearbeitung und Kosten:
Die Reisegewerbekarte wird durch die örtliche Ordnungsbehörde des Wohnortes ausgestellt. Das Antragsformular liegt bei der zuständigen Stelle aus oder kann, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abgerufen werden.
Für die Bearbeitung und Ausstellung fällt eine Verwaltungsebühr an, deren Höhe vom zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt festgelegt wird. Die Formulare, welche für die Zuverlässigkeitsprüfung notwendig sind, können ebenfalls gebührenpflichtig sein. Die Kosten für die Erteilung einer Reisegewerbekarte können ja nach Gültigkeitsdauer variieren (unbefristet oder befristet auf 1-3 Jahre). Die Bearbeitung der Reisegewerbekarte dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen.
Um auch künftig die hohe Beratungsqualität im Direktvertrieb sicherzustellen und die Zusammenarbeit mit großen Versorgern wie E.ON, RheinEnegie und vielen weiteren, uneingeschränkt zu gewährleisten, wird zukünftig die Vorlage einer Reisegewerbekarte von Vertriebspartnern im D2D-Bereich Pflicht. Sobald die Verpflichtung in Kraft tritt und wir Ihnen weitere Informationen hierzu bereitstellen können, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Was Sie jetzt schon tun können: Da die Ausstellung einer Reisegewerbekarte einige Wochen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, die Beantragung frühzeitig zu planen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
20. November 2024
Änderungen der Netzentgelte, Abgaben und Umlagen im Jahr 2025
zum 1. Januar 2025 treten Änderungen bei Netzentgelten, Abgaben und Umlagen in Kraft, was dazu führt, dass es aktuell zu häufigen Preisaktualisierungen kommt.
Wichtige Informationen:
- Einige Lieferanten bieten jetzt Tarife an, die alle Änderungen ab 2025 bereits berücksichtigen. So bleibt der heute vereinbarte Preis auch 2025 unverändert.
- Bei 24-Monats-Verträgen mit Preisgarantien bleibt der Preis für zwei Jahre stabil. Anpassungen sind nur bei Änderungen von Abgaben und Umlagen möglich.
Netzentgelte
Die Netzentgelte für Strom entwickeln sich 2025 regional unterschiedlich: In Nord- und Ostdeutschland sowie teilweise in Bayern sinken die Entgelte, in anderen Regionen Deutschlands kommt es zu Anstiegen. Grund hierfür: Die Kosten für den Netzausbau werden ab 2025 bundesweit auf alle Stromkunden umgelegt.
Abgaben und Umlagen
Zum 1. Januar 2025 steigen die Abgaben und Umlagen um 1,28 Cent/kWh brutto. Diese Erhöhung betrifft alle Stromkunden gleichermaßen.
Änderungen Gas
Netzentgelte
Die Netzentgelte für Gas steigen bundesweit, da die Abschreibung von Gasnetzen beschleunigt wurde. Zudem führt der sinkende Gasverbrauch in Deutschland dazu, dass die fixen Netzbetriebskosten auf weniger kWh verteilt werden müssen.
Abgaben und Umlagen
Die CO₂-Abgabe wird ab 1. Januar 2025 leicht erhöht, wird durch die stark gestiegenen Netzentgelte jedoch kaum spürbar.
13. November 2024
E.ON
Bitte beachten Sie, dass E.ON sich das Recht vorbehält, bei Nichteinhaltung der vorvertraglichen Informationspflicht etwaige Schadensersatzforderungen gegenüber den verantwortlichen Vertriebspartnern geltend zu machen. Wir bitten daher dringend um sorgfältige Beachtung und Umsetzung dieser Vorgaben.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermarktung der Produkte von E.ON.
goldgas
von unserem Produktpartner goldgas haben wir wichtige Informationen für Sie:
Bitte achten Sie bei der Auftragserfassung darauf, dass goldgas keine Sonderzeichen oder Zahlen in Vor- und Nachnamen verarbeiten kann. Anstatt der Verwendung von „+“ oder „&“ muss „und“ angegeben werden.
Wir bitten Sie, dies zu beachten. Bei Nichteinhaltung werden Aufträge, die Zahlen oder Sonderzeichen enthalten, storniert.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermarktung der Produkte von goldgas.
EnBW
unser Produktpartner EnBW stellt ab sofort die Vermarktung für den Tarif „EnBW NaturWärme Privat Kombi“ ein.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Nachfrist.
Süwag
04. Juli 2024
WEMAG
Wichtige Informationen
von unserem Produktpartner WEMAG haben wir wichtige Hinweise zur Vertragsübermittlung für Sie.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kunden, deren Lieferbeginn hinter der Preisgarantie liegt, nicht mehr von WEMAG akzeptiert werden.
Dies bedeutet:
- Liegt der Liefertermin außerhalb der Preisgarantie erfolgt eine Ablehnung
- Max. Lieferbeginn = Datum Preisgarantie
28. Juni 2024
QCELLS
Tarifaktualisierung zu heute
- Q.ENERGY Spar12 wird zu Q.goClean Ökostrom 12 Basic
- Q.ENERGY Eco12 wird zu Q.goClean Ökostrom 12
- Q.ENERGY Eco24 wird zu Q.goClean Ökostrom 24
- Q.ENERGY Eco24 Komfort Plus wird zu Q.goClean Ökostrom 24 Comfort Plus
- Q.ENERGY Business Spar12 wird zu Q.goClean Ökostrom Expert 12 Basic
- Q.ENERGY Business Spar24 wird zu Q.goClean Ökostrom Expert 24 Basic
- Q.ENERGY Solarstrom12 wird zu Q.goClean Sonnenstrom 12
- Q.ENERGY Eco24 Komfort wird zu Q.goClean Ökostrom 24 Comfort
Zudem wird der Tarif „Eco24Komfort Plus“ zum 28.06. angepasst. Der aktuelle Willkommensbonus wird in den Arbeits- und Grundpreis eingearbeitet, um diese zu reduzieren.
Die aktualisierten Tarife stehen Ihnen ab heute wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.
LichtBlick
Preissenkung zu heute
25. Juni 2024
ExtraGrün
im Juli erweitern wir erneut unser Angebot für Sie und dürfen ab dem 01.07. unseren neuen Produktpartner ExtraGrün im Portfolio begrüßen!
ExtraGrün zählt zu den innovativsten Unternehmen der Energiebranche. Da fossile und nukleare Energieträger nur begrenzt verfügbar sind und unserem Klima schaden, strebt ExtraGrün eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft an. Dies wird durch innovative Tarifoptionen erreicht, die umweltverträglichen Ökostrom oder 100 % klimaneutrales Erdgas bieten. Auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Zukunft setzt sich unser neuer Produktpartner für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Versorgung ihrer Kunden ein. Das Unternehmen möchte zeigen, dass saubere und nachhaltige Energie zu fairen Preisen angeboten werden kann.
Ab dem 01.07. stehen Ihnen folgende Strom- und Gastarife zur Verfügung:
- ExtraGrün Gas 12 Direkt
- ExtraGrün Gas 24
- ExtraGrün Gas 24 Direkt
- ExtraGrün Strom 24
- ExtraGrün Strom 24 Direkt
21. Juni 2024
E.ON
Anpassung der Verbrauchsstaffeln zum 01.07.
unser Produktpartner E.ON führt zum 01.07. seine Verbrauchsstaffeln im Strom- und Gasbereich zusammen.
Im Bereich Strom waren vorher Verbrauchsstaffeln von „10.000 – 29.999 kWh“ und „30.000 – 100.000 kWh“ verfügbar. Ab dem 01.07. gilt 10.000 – 100.000 kWh.
Im Bereich Gas galt zuvor „40.000-69.999 kWh und „70.000-300.000 kWh“. Ab dem 01.07. gilt „40.000-300.000 kWh“.
EWP
Neuer Tarif ab 21.06.
E.VITA
Tarifaktualisierung zum 01.07.
19. Juni 2024
romedia
Regelung von Neueinzügen
in den letzten Monaten kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Aufträge unter dem Status „Neueinzug“ eingereicht wurden, obwohl es sich in Wirklichkeit nicht um einen Neueinzug handelte. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur Aufträge als Neueinzug eingereicht werden dürfen, die tatsächlich einem entsprechen.
Sollten Auffälligkeiten in der Auftragsübermittlung von Neueinzügen festgestellt werden, kann es erforderlich sein, dass die Meldebescheinigung des Kunden nachträglich angefordert wird. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Aufträge Stichprobenartig zu überprüfen, indem wir die Meldebescheinigung anfordern. Sollte keine Meldebescheinigung vorgelegt werden können, kann der Auftrag nicht bearbeitet werden.
Um Zeit und Aufwand zu sparen, empfehlen wir Ihnen daher, die Meldebescheinigung bereits bei der Einreichung des Auftrags zur Qualitätsprüfung beizufügen. Dadurch kann eine schnellere Bearbeitung gewährleistet werden.
Wir bitten Sie, diese Hinweise zukünftig zu beachten.
Ihr romedia-Team
eprimo
Vertriebsstopp zum 19.06.
14. Juni 2024
VATTENFALL
Ab sofort vorübergehender Vertriebsstopp
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Nachfrist.
Sobald die Tarife wieder verfügbar sind, werden wir Sie umgehend informieren.
13. Juni 2024
LichtBlick
Keine Papieraufträge möglich
12. Juni 2024
E.ON
Qualitätshinweise
- genaue Vorstellung gegenüber den Kunden mit Vor- und Nachnamen und genaue Angabe darüber, in wessen Auftrag der Besuch erfolgt
- keine Behauptung, dass der Besuch im Auftrag oder als Mitarbeiters eines anderen (örtlichen) Energieversorgers stattfindet
- keine Behauptung, dass der Besuch zur Zählerablesung stattfindet
- Durchführung einer umfangreichen und korrekten Kundenberatung insbesondere mit der Erklärung, dass es sich um den Abschluss eines neuen Energieliefervertrages handelt
- Prüfung aller aufgenommenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch den Kunden vor der Unterschrift
- Aushändigung des ausgefüllten Flyers „Informationen zu ihrem digitalen Auftrag“ an jeden Kunden, der den Auftrag über die App abschließt oder eine digitale Unterschrift leistet
- Aushändigung einer ausgefüllten Auftragskopie an jeden Kunden, der einen Papierauftrag unterschreibt (Kopie für Kunde)
- Strikte Einhaltung des Code of Conduct
Als besonderen Hinweis hier noch einmal die Erklärung von Neukunden:
Neukunden sind Kunden, die aktuell einen anderen Energielieferanten als E.ON haben und die in den letzten sechs Monaten an ihrer Verbrauchsstelle nicht von E.ON versorgt wurden.
Es gelten folgende Besonderheiten:
- Vorschreibefrist: die Vertragsbindung beim aktuellen Lieferanten (Vorversorger) darf max. 12 Monate betragen
- Der aktuelle Versorger muss korrekt angegeben werden, im besten Fall mit der Kundennummer
- Damit eine Kündigung beim derzeitigen Lieferanten erfolgen kann, müssen alle Kundenangaben mit den derzeitigen Daten übereinstimmen (Datenänderungen können erst im Nachhinein durch den Kunden beim Kundenservice vorgenommen werden)
- SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber unterschrieben werden
- Wird der Kunde bereits durch E.ON versorgt, darf er nicht als Neukunde aufgenommen werden
- Grundsätzlich dürfen keine Neueinzüge aufgenommen werden
Downloads
Produktleitfaden
Strom und Gas
1&1
1&1 DSL und Glasfaser Auftrag
Auftrag für 1&1 DSL & Glasfaser Tarife
(Standard Speed, gemäß 1&1 Verfügbarkeitscheck)
1&1 DSLund Glasfaser Pro Auftrag
Auftrag für 1&1 DSL & Glasfaser Tarife
(Speed Uplift, gemäß 1&1 Verfügbarkeitscheck)
1&1 DSL-Glasfaser Vorvermarktung
Auftrag für 1&1 Glasfaser-Vorvermarktung mit DSL- Übergangstarif
1&1 Rufnummernmitnahme
Auftrag zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme
1&1 All-Net-Flat Auftrag
Auftrag für 1&1 All-Net-Flat Tarife
1&1 All-Net-Flat Business Auftrag
Auftrag für 1&1 All-Net-Flat Business Tarife
1&1 Daten-Flat Auftrag
Auftrag für 1&1 Daten-Flat Tarife
yourfone
yourfone Antrag ohne MNP mHW
yourfone Antrag ohne MNP oHW
yourfone Antrag mit MNP mHW
yourfone Antrag mit MNP oHW
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